Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungen und Dienstleistungen der GKP GbR
(„Allgemeine Geschäftsbedingungen“)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, die einem Kunden aufgrund eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung und, falls vorhanden, einer Leistungsbeschreibung der GKP GbR („Gerhardt und Köhler und Partner Prozessmanagement im Gesundheitswesen GbR“) erbracht werden.
Der Auftrag, die Auftragsbestätigung und die Spezifikation, falls vorhanden, werden für die Zwecke dieser Bedingungen gemeinsam als „Vereinbarung“ bezeichnet.
- §1 – Art und Umfang der Beratung und Dienstleistungen
- Die GKP GbR erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden, insbesondere bei der Geschäftsprozessoptimierung, Geschäftsprozessgestaltung, Geschäftsprozessdigitalisierung und der Implementierung von IT-Tools. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungen und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
- Die GKP GbR erbringt keine Rechts- und/oder Steuerberatung. Gegebenenfalls wird der Kunde beauftragt, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater hinzuzuziehen.
- Die GKP GbR erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen nach diesem Vertrag nach dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und durch qualifiziertes Personal.
- Die GKP GbR ist berechtigt, einzelne Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Dabei stellt die GKP GbR sicher, dass alle Anforderungen des Vertrages mit dem Kunden, die sich auf den vom Subunternehmer auszuführenden Teil beziehen, Bestandteil des Vertrages werden, den die GKP GbR mit dem jeweiligen Subunternehmer abschließt.
- Die GKP GbR schuldet vertragliche Leistungen nicht, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- §2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden
- Der Kunde wird den Vertragsgegenstand (einschließlich Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Fristen) im Einzelnen mit der GKP GbR abstimmen und die GKP GbR bei der Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen unterstützen in angemessenem Umfang. Insbesondere wird er die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die GKP GbR über eine ausreichende Anzahl geeigneter Ansprechpartner mit den erforderlichen Fachkenntnissen verfügt.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für das Testen und Bewerten der Eignung und Leistung von Drittsystemen (z. B. Microsoft Visio) und/oder Apps, einschließlich wenn sie von der GKP GbR empfohlen wurden. Dies gilt nicht, soweit die Prüfung und Bewertung nach dem Vertrag von der GKP GbR geschuldet ist; GKP GbR bleibt insoweit verantwortlich, die Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich ihres Eingangszustandes zum Zeitpunkt der Prüfung durch die GKP GbR zu überprüfen.
- Der Kunde GEWÄHRT der GKP GbR Zugang zu seinen Gebäuden, soweit dies für die Leistungserbringung der GKP GbR erforderlich und erforderlich ist.
- Der Kunde wird selbst für eine ordnungsgemäße Datensicherung sorgen.
- Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden können im jeweiligen Vertrag vereinbart werden.
- Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, verlängern sich die von der GKP GbR einzuhaltenden Leistungsfristen um die durch den Verzug verursachte Verzögerung. Darüber hinaus wird die GKP GbR von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die ursprünglich vorgesehenen Ressourcen (Mittel, Personal) aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht und/oder hierdurch verursachter Verzögerungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwendungen, die der GKP GbR durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden in angemessener Höhe zu ersetzen.
- §3 – Rechte an den verkörperten Serviceergebnissen
- Soweit die GKP GbR ihre Leistungen erbringt, räumt die GKP GbR dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht an den im Rahmen des Vertrages erbrachten Beratungs- und Dienstleistungsergebnissen ein, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzgebiet ergibt des Vertrages und sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.
- §4 – Vergütung
- Die von der GKP GbR erbrachten Beratungs- und Serviceleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Die Materialkosten werden gesondert vergütet. Vom Kunden zu wartende Wartezeiten der Mitarbeiter der GKP GbR werden als Arbeitszeit vergütet. Reisekosten und Spesen, die die GKP GbR an im Rahmen dieser Leistungen eingesetzte Mitarbeiter nach Maßgabe der jeweiligen Reisekostenordnung der GKP GbR zu erstatten hat, werden dem Kunden weiterberechnet.
- Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Serviceleistungen basiert auf einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Personentag. Ein Personentag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Mehraufwand, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie Mehrkosten sind gesondert zu vergüten.
- Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den in Angeboten der GKP GbR genannten Gesamtpreisen und -zeiten um unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Kalkulation zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
- Die von der GKP GbR erbrachten Leistungen werden dem Kunden monatlich bzw. zeitversetzt nach Leistungserbringung ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GKP GbR schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GKP GbR schriftlich anerkannt.
- §5 – Zahlungsfristen/Verzug
- Die Rechnungen sind sofort innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die GKP GbR berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts. a. über dem Basiszinssatz berechnet.
- Im Falle der Bestellung des Kunden ist die GKP GbR berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten. Zurückbehaltene Leistungen wird die GKP GbR während des Verzuges des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung erbringen.
- §6 – Qualitativer Verzug
- Wird die Beratung und Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die GKP GbR dies zu vertreten, ist die GKP GbR verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß ohne Mehrkosten zu erbringen der Kunde. Voraussetzung ist eine vorherige Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung, in Textform bei der GKP GbR zu erfolgen hat und die Pflichtverletzung möglichst genau beschreiben muss.
- Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung in wesentlichen Teilen aus Gründen, die die GKP GbR zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat die GKP GbR Anspruch auf Vergütung für die aufgrund des Vertrages bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.
- §7 – Haftung
- Die Haftung der GKP GbR für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, soweit diese keine Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung sind die Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Die gleichen Haftungsbeschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GKP GbR.
- Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, verjähren jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatz gehaftet wird.
- Bei Datenverlust haftet die GKP GbR nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde die Daten ordnungsgemäß gesichert hätte.
- §8 – Datenschutz
- GKP GbR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
- GKP GbR, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
- Der Kunde willigt ein, dass die GKP GbR zur Erbringung der jeweils geschuldeten Dienstleistungen möglicherweise Cloud-Services (etwa bei Microsoft Visio) einsetzt und hierzu personenbezogene Daten des Kunden möglicherweise auch auf Server übertragen werden, die in Ländern wie z.B. den USA betrieben werden, die nicht das gleiche Datenschutzniveau bieten wie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
- Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfänger der Datenschutzbeauftragte Justus Köhler der GKP GbR, Kranichstraße 9, 90419 Nürnberg.
- Soweit GKP GbR, im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an GKP GbR, weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen, die auch die Nutzung der Daten durch Dritte abdeckt.
- §9 – Vertraulichkeit
- Die GKP GbR verpflichtet sich, über alle im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; Diese Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
- Die GKP GbR ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt.
- §10 – Verbot der Abwerbung und Beschäftigung durch Dritte
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der GKP GbR abzuwerben und/oder in irgendeiner Form über Dritte zu beschäftigen.
- Dieses Verbot gilt für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit und für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.
- §11 – Schlussbestimmungen
- Die GKP GbR behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird die GKP GbR den Kunden über die Änderungen (mindestens sechs Wochen) im Voraus informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als vom Kunden akzeptiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist die GKP GbR berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Änderungsmitteilung wird die GKP GbR den Kunden auch auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
- Allgemeine Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Kunden gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder ergänzungsbedürftig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen werden die Vertragsparteien eine dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende Neuregelung vereinbaren.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der GKP GbR, derzeit Nürnberg. Die GKP GbR bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch am allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
Wir beraten Klienten im Gesundheits- und Sozialsektor.
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